Auf den folgenden Seiten können Sie sich einen Überblick über unsere Hilfen für Familien verschaffen. Bei diesen Angeboten handelt es sich um individuelle Leistungen, die Eltern als sogenannte „Hilfe zur Erziehung“ beim Jugendamt beantragen können.
Auf der Basis einer Bedarfsfeststellung gemäß § 27 ff des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) übernimmt das zuständige Jugendamt (meistens das Jugendamt am Wohnort der Eltern) die Kosten für die jeweilige Hilfe. Weitere Grundlage ist ein „Hilfeplan“, der mit den Eltern gemeinsam erstellt wird.