familien-stärken: intensives Familien-Training

Für Familien, die in schwierigen Lebenssituationen zeitweise in einer Trägerwohnung ein sicheres und kindgerechtes Zusammenleben erproben möchten. Die Verantwortung für die Kinder bleibt dabei die ganze Zeit bei den Eltern.

Das Angebot dauert ca. 1 Jahr und richtet sich an Familien, die in ihrem häuslichen Umfeld nicht die notwendigen Veränderungen erreichen, die aber eine positive Bindung zueinander und Ressourcen haben, den Willen äußern und zeigen, weiter zusammen leben zu wollen.

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familien-stärken gliedert sich in drei Phasen:

1.    Planungsphase (Dauer: i.d.R. 2 - 6 Wochen)
2.    Intensivphase (Dauer: i.d.R. 6 Monate)
3.    Stabilisierungsphase (Dauer: i.d.R. 4 - 8 Wochen) = Dauer des Angebotes: ca. 12 Monate

Die Planungsphase erfolgt in dem Haushalt der Familie (ambulant).
In der Planungsphase lernt die Familie die Familientrainer:in (m/w) kennen, Informationen zur Familie und zum Angebot werden besprochen, Ziele für die Zusammenarbeit formuliert und der Einzug in die Familienwohnung der Einrichtung geplant.

Familie familienstaerkenIn der Intensivphase wohnt die Familie in einer Familienwohnung im Panke-Haus. Nun beginnt das praktische und aktive Training. Die Familie erstellt mit den Familientrainer:innen einen Familienwochenplan in dem der Alltag der Familie strukturiert wird. Es finden regelmäßig Eltern-, Familien und Gruppenfamiliengespräche statt, Anleitung in der hauswirtschaftlichen Versorgung und Freizeitgestaltung. Vom Bedarf abhängig können die Elternbildungskurse und Familienspielgruppen besucht werden.

In der Stabilisierungsphase bereiten sich die Familien emotional und praktisch mit den Fachkräften auf die Rückkehr in die eigene Wohnung vor. Nach der Rückkehr wird Erlerntes in den Herkunftswohnungen eingeübt und übertragen.

Bei Interesse können sich Familien und/oder Mitarbeiter:innen des Jugendamtes an das Panke-Haus oder die Jugendhilfestation Pankow wenden. Hier erfolgt dann ein unverbindliches Informationsgespräch. Die Bewilligung und die Finanzierung erfolgt durch das zuständige Jugendamt auf der Basis eines Trägervertrages. Unsere Fachkräfte arbeiten gem. § 27.2 SGB VIII auf Basis von Hilfeplänen mit den Familien zusammen.

 

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